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E-Rechnungen sind verpflichtend ab dem 01.01.2027 zu versenden.
Die Kunden wurden bereits im Mai und Juni 2026 angeschrieben und haben daraufhin zahlreiche E-Mailadressen mitgeteilt. Die Umstellung des Rechnungsversands erfolgt in zwei Schritten. Im Juli 2026 werden die E-Mailadressen eingepflegt. Der Kunde erhält ab diesem Zeitpunkt seine Rechnung als PDF-Dokument per E-Mail. Im Laufe des 4. Quartals 2026 erfolgt dann die Umstellung auf E-Rechnung. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Kunde zusätzlich zu dem PDF-Dokument eine E-Rechnung.
Die Kunden werden vor den Umstellungen per E-Mail informiert.
Standardmäßig werden E-Rechnungen im Format X-Rechnung versendet. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Abstimmung auch das Format ZUGFeRD bereitgestellt werden.
Der Kunde erhält die E-Rechnung und weiterhin die Rechnung als PDF-Dokument.
Der GFGH ist ab dem 01.01.2027 gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen an gewerbliche Kunden zu versenden. Daher ist die Hinterlegung einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Liegt uns keine E-Mail-Adresse vor, kann ab dem 01.01.2027 keine Belieferung mehr erfolgen.
Sobald ein Gewerbe besteht, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine E-Rechnung zu versenden. Weigert sich ein Kunde,
so muss nachgewiesen werden, dass er kein Gewerbe betreibt. Weigert er sich trotz Gewerbe oder erbringt keinen
Nachweis, so kann er ab dem 01.01.2027 nicht mehr beliefert werden.
Nachdem der Integrationstest abgeschlossen ist, kann dem Kunden eine Testdatei zur Verfügung gestellt werden. Dies ist voraussichtlich Ende August der Fall.
Nein, es kann nur eine E-Mailadresse hinterlegt werden.
Der GFGH ist ab dem 01.01.2027 gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen an gewerbliche Kunden zu versenden. Aber auch Privatkunden erhalten spätestens ab dem 01.01.2027 ihre Rechnungen elektronisch. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
Der GFGH ist ab dem 01.01.2027 gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen an gewerbliche Kunden zu versenden. Aber auch Privatkunden erhalten spätestens ab dem 01.01.2027 ihre Rechnungen elektronisch. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
Nein, es kann nur eine E-Mailadresse hinterlegt werden.
HERZLICH WILLKOMMEN
Sie müssen mindestens 16 Jahre oder älter sein. Würden Sie uns dieses bitte kurz bestätigen?
Warum fragen wir nach Ihrem Alter? Die Website der VfG DrinkPort KG enthält Werbeinformationen zu alkoholischen Getränken. Wir tragen Verantwortung und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung für den verantwortungsbewussten Umgang mit alkoholischen Getränken ein. Daher bitten wir Sie anzugeben, ob Sie über 16 Jahre alt sind.